
FDP-Fraktion beauftragt WPD mit Prüfung der Rechtmäßigkeit des BVG-Verkehrsvertrags - von Lüdeke: Verkehrsvertrag provoziert maßlose Fahrpreiserhöhungen
Klaus-Peter von Lüdeke, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt: „Die FDP-Fraktion hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BVG-Verkehrsvertrags. Deshalb hat sie den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst (WPD) des Abgeordnetenhauses mit einer entsprechenden Prüfung des Verkehrsvertrages beauftragt.Die FDP-Fraktion lehnt den zwischen Senat und BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) vereinbarten Verkehrsvertrag grundsätzlich ab. Er kettet die Berliner Steuerzahler und Fahrgäste aber auch künftige Landesregierungen über 12 Jahre an einen teuren Monopolisten, anstatt den Berliner Nahverkehr für den Wettbewerb zu öffnen. Das kostet Berliner Steuerzahler und Fahrgäste in den Jahren 2008 bis 2020 mindestens 480 Millionen Euro, also jährlich mindestens 40 Millionen Euro und provoziert maßlose Preiserhöhungen.So hat die FDP-Fraktion mit einem wissenschaftlichen Gutachten dargelegt, dass die Berliner Nahverkehrsleistungen in kontrolliertem Wettbewerb nach dem sogenannten Kopenhagener Modell dauerhaft rund 10 Prozent günstiger und dabei noch qualitativ hochwertiger erbracht werden können. Allein die BVG-Kosten in Form der jährlichen Zuschüsse iHv 250 Millionen Euro und die drohende jährliche Kreditaufnahme der BVG iHv bis zu 166 Millionen Euro bergen so Einsparpotentiale in Höhe der genannten 40 Millionen Euro jährlich. Die Fahrkartenerlöse sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Im Kopenhagener Modell tritt der Senat als Besteller für den Betrieb der einzelnen Linien auf. Damit ist garantiert: Auf jeder Linie fährt der beste und günstigste Anbieter. Damit würden endlich auch die Fahrkartenerlöse von den politisch gewünschten und tatsächlich erbrachten Leistungen entkoppelt. Rot-Rot dagegen garantiert den Fahrgästen und Steuerzahlern: Auf jeder Linie fährt der teure Monopolist.“
Der WPD-Auftrag der FDP-Fraktion im Wortlaut:An denPräsidenten des Abgeordnetenhauses Berlin Herrn Walter Momper MdA Im Hause Per Postaustausch Auftrag der FDP-Fraktion an den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin Sehr geehrter Herr Präsident, für meine Fraktion beantrage ich den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses von Berlin folgende Fragestellungen untersuchen zu lassen: Inwieweit entspricht die Direktvergabe mit der 1. Änderung des Berliner-Betriebe-Gesetzes (Drs. 16/ 0935) an die BVG durch den BVG-Verkehrsvertrag den Rechtsvorschriften der EU? Hierbei ist zum ersten das „Gutachten zu möglichen vergaberechtlichen Problemen infolge des Abschlusses des Tarifvertrags zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Lande Berlin und des Bekenntnisses des Senats zum Fortbestand der BVG“ des WPD vom 27. April 2006 zu berücksichtigen. Zweitens sind insbesondere folgende Fragestellungen zu untersuchen: 1. Reichen die Rechte der Gewährträgerversammlung gemäß Berliner – Betriebe Gesetz im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag aus, um die tatsächliche Kontrolle des Landes Berlin über die BVG sicher zustellen?2. Reicht die Beschränkung auf „im Wesentlichen für das Land Berlin tätig“ aus, wenn im Verkehrsvertrag keine genauen Aussagen zum Tätigkeitsumfang der BVG getroffen wurden und eine Ausgestaltung der Satzung noch folgen soll?3. Kann mit dem im Verkehrsvertrag vorgesehenen Verfahren zur Datenerhebung und –Überprüfung die tatsächliche Kontrolle des Landes Berlin sichergestellt werden?
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