
WPD BEGUTACHTET DOPPELHAUSHALT 2006/07 ALS VERFAS-SUNGSWIDRIG UND FORDERT NACHTRAGSHAUSHALT
Zum Ergebnis des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) zum gemeinsamen Prüfauftrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erklärten heute die haushaltspolitischen Sprecher der drei Fraktionen, Uwe GOETZE (CDU), Joachim ESSER (Bündnis90/Die Grünen) und Christoph MEYER (FDP) :
"Der Finanzsenator darf sich nicht länger weigern, dem Parlament einen Nachtragshaushalt 2007 vorzulegen. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat auf Initiative von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP festgestellt, dass der Senat zur Vorlage eines Nachtragshaushalts 2007 verpflichtet ist, `da die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsgesetzes 2006/07 so schwer wiegen, dass eine Korrektur dieses Verfassungsverstoßes durch den Gesetzgeber zusammen mit der Exekutive, der das ausschließliche Initiativrecht zusteht, verfassungsrechtlich geboten ist´. Der WPD begründet dies mit der Feststellung, dass die im Haushaltsgesetz 2006/07 eingeräumten Kreditermächtigungen mit der Begründung einer extremen Haushaltsnotlage die Ausgaben für Investitionen übersteigen. Da die extreme Haushaltsnotlage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht (mehr) vorliegt, verstößt der Haushalt gegen Art. 87 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz der Verfassung von Berlin. Wir erwarten, dass Senat und Koalitionsfraktionen ihre Verweigerungshaltung endlich aufgeben und entgegen ihrer ursprünglichen Haltung sowohl heute im Hauptausschuss als auch morgen im Plenum einem Nachtragshaushalt zustimmen. Sollten sie sich weiterhin weigern, werden die Oppositionsfraktionen dies vor dem Landesverfassungsgericht erstreiten." Ansprechpartner: Michael Thiedemann CDU Tel.: 2325 - 2124Matthias Tang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Tel.: 2325 - 2451Joe Dreixler FDP Tel.: 2325 - 2344
Abgeordnetenhaus von Berlin
Preußischer Landtag
10111 Berlin
Telefon: 030 2325 2300
Telefax: 030 2325 2309
meyer@fdp.parlament-berlin.de





