Studentenwerk: Monopolist darf nun auch Privaten Konkurrenz machen
Erik Schmidt, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kommentiert die Novellierung des Studentenwerksgesetzes:
„Mit dem neuen Studentenwerksgesetz kann das durch Staatszuschüsse und Zwangsbeiträge der Studenten finanzierte Studentenwerk sein Betätigungsfeld, z.B. Essensversorgung für Schulen oder Kindertagesbetreuung, kräftig ausweiten und Privaten das Feld streitig machen. Bei Fehlinvestitionen haftet deswegen wieder einmal das Land. Diese Negativ-Entwicklung passt wunderbar in das Portfolio von Rot-Rot. Zumindest wurde von SPD und PDS der FDP-Vorschlag übernommen, die Studentenparlamente die Vertreter für den Verwaltungsrat wählen zu lassen. Die Regelung, dass dem zuständigen Mitglied im Senat, also in diesem Fall Senator Flierl, automatisch der Vorsitz zugebilligt wird, ist als klassischer Bärendienst zu werten. Denn Herr Flierl hat, wie die Vergangenheit zeigt, nicht gerade mit den hierfür notwendigen Fähigkeiten geglänzt.“





