Berlin kann nicht warten.
 
PM-Nummer: 348
20. Dezember 2002

Saubere Trennung von Problemen und Scheinproblemen in der Operndebatte!

Sibylle Meister, kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt zu der verfahrenen Opernsituation:

„In dem Gewirr von Meinungen und Informationsbrocken, die in der Operndebatte ans Licht kommen, müssen die Probleme sauber einsortiert werden. Alles andere wird wieder nur zu Scheinlösungen führen, die über kurz oder lang das Ende der Berliner Opernlandschaft zur Folge haben. Personalausleihverfahren Die Berliner Opern sind nicht unbedingt unterfinanziert, ihre Apparate verschlingen zuviel Geld. Dieser Befund gilt für fast alle Theater in Deutschland. Ein flexiblerer Umgang mit Arbeitszeiten und Arbeitsbereichen in den Häusern ist durch die bis ins I-Tüpfelchen durchtarifierten Verträge nicht mehr möglich, gleichzeitig werden die von den Regierungen verhandelten und zu verantwortenden öffentlichen Tarifsteigerungen überall in den Verwaltungen ausgeglichen, nicht aber bei Opern und Theatern. Es ist pervers, wenn durch die Bestandssicherung der Apparate an den Häusern deren eigentlicher künstlerischer Zweck nicht mehr erfüllt werden kann. Dieser Kreislauf muß durchbrochen werden. Berlins Problem mit zu vielen Staatsdienern – gleich ob Angestellten oder Beamten – muß im Haushalt der allgemeinen Verwaltung gelöst werden, nicht in den Theatern. Daher schlagen wir ein Verfahren vor, das sich bereits bei der Umwandlung der Bundesbahn zur Bahn AG bewährt hat. Auch dort war nämlich die Überwindung der zu starren personalwirtschaftlichen Vorgaben die conditio sine qua non für Reformen. Alle tariflich gebundenen Opernbeschäftigten werden in eine Auffanggesellschaft übergeleitet, die am zentralen Stellenpool des Haushaltsplans angesiedelt ist. Von dieser werden sie weiterhin nach den tariflich oder beamtenrechtlich vereinbarten Vorgaben bis zu ihrer Pensionierung bezahlt. Die privatrechtlich firmierenden Opernhäuser wiederum schließen mit dieser Auffanggesellschaft marktgängige Verträge zur Überlassung der Arbeitnehmer ab. Für die Mitarbeiter nach „Altverträgen“ besteht natürlich auch die Möglichkeit, gegen eine Abfindung einen „Neuvertrag“ direkt mit der Oper abzuschließen. Dieses Verfahren hat mehrere Vorteile. - Die Opern sind frei zu entscheiden, wie viele und welche Mitarbeiter sie für ihre nun nicht mehr dem öffentlichen Dienstrecht entsprechende Arbeitsorganisation benötigen. Sie sind darüber hinaus in der Lage, Personal auf dem freien Markt zu akquirieren. Der betriebswirtschaftliche Personalkostenanteil sinkt. - Die Arbeitnehmer werden persönlich nicht schlechtergestellt als bisher. - Die Differenz zwischen den bisherigen und den neuen, geringeren Personalkosten schmilzt im Zeitablauf durch Pensionierung ab, zu diskutieren wäre ein Verteilungsschlüssel auf den bisherigen Opernetat und den allgemeinen Haushalt. - Die Probleme der Gesamtsituation des Berliner Personalüberhangs kommen dort zum Vorschein, wo sie hingehören, im allgemeinen Haushalt. - Die Opern sind nicht mehr von dem mangelnden Tarifausgleich betroffen und können für die Zukunft besser planen. - Dieses Modell läßt sich analog auch auf andere Theater anwenden. Die geplante Großstiftung - Das vom Kultursenator favorisierte Drei-Säulen-Modell einer Großstiftung wird nur dann erfolgreich sein, wenn nicht nur die Stiftung als solche, sondern auch die drei Säulen ihrerseits durch Verträge dauerhafte Planungssicherheit erhalten. Dies wird durch die gegenseitige Verpflichtung zum Defizitausgleich unterlaufen. Das Drei-Säulen-Modell garantiert demnach den Erhalt der Opern in keinster Weise. In diesem Zusammenhang ist das Wort der drei Intendanten von mangelnder ökonomischer Motivation der Mitarbeiter völlig zutreffend. Niemand setzt sich intensiv für sein Unternehmen ein, wenn er weiß oder ahnt, daß der von ihm erwirtschaftete Erfolg von anderen verzehrt wird. - Eine zentrale Zusammenlegung aller Werkstätten führt im Ergebnis nicht zu weniger Kosten. Hier muß sehr genau hingeschaut werden, welche Werkstätten man zusammenlegt. - Ein Grund für eine Großstiftung jenseits der Vorstellung der weitgehenden Zusammenlegung der Leitungen, Verwaltungen und Werkstätten war der Wunsch, Bundesgelder zu erhalten, da man davon ausging, daß der Bund sich nicht an einem einzigen Haus allein beteiligen würde. Dieser Wunsch ist Vergangenheit. Der Bund wird sich nicht an den Etats der Berliner Opernhäuser beteiligen. Insgesamt gibt es also keinen Grund mehr für eine Aufrechterhaltung des Großstiftungsmodells. Nötige Zusammenarbeit - Im Marketing, Ticketverkauf müssen die Häuser tatsächlich eng zusammenarbeiten. Per Dekretierung ist dieses Ziel allerdings nicht zu erreichen, wie die Vergangenheit zeigt. - Die Zusammenarbeit muß im eigenen Interesse der Intendanten und der künstlerischen Leitung liegen. Dies ist nur durch die Beendigung des kannibalistischen Wettbewerbs untereinander und ein Belohnungssystem durch Anreize in der finanziellen Vergütung der leitenden Personen zu erreichen. - Das gilt ebenso für die Einhaltung von Einnahmezielen und – sicherlich notwendigen – Sparvorgaben, die aber realistisch sein müssen. Drei Häuser für Berlin Schließlich sollte sich Berlin zu seinen drei Opern bekennen. Das bedeutet auch, dort zu sparen, wo wirklich relevante Summen zu finden sind. Milliardengelder werden in Berlin durch die Überausstattung mit Personal und Verwaltungsstrukturen vergeudet. Die Einsparpotentiale der Opern fallen dagegen vergleichsweise gering aus. Mit einem kleinen Federstrich der Feuersozietät 22 Mio. Euro nachzuschießen, das Tempodrom mit weiteren 1,5 Mio. Euro zu beglücken, und gleichzeitig im Kulturhaushalt Opernhäuser kalt lächelnd zur Disposition zu stellen, zeigt, wo die Prioritäten der politisch Verantwortlichen liegen und daß Sachgründe für diesen Parforce-Ritt durch den Kulturetat nicht gegeben sind. Die immer wieder insbesondere vom SPD-Vorsitzenden und dem Finanzsenator – beide kennen weder die Häuser noch das Programm! – verächtlich geäußerten Bemerkungen, drei Opernhäuser stellten grundsätzlich eine Überversorgung dar, was angesichts deren Mittelmäßigkeit noch erst recht gelte, sind in jeder Hinsicht sachlich falsch. Vergleicht man nur einmal die „Versorgung“ anderer Städte mit Opern- und Ballettaufführungen, wird man schnell feststellen, daß Berlin längst nicht an der Spitze der Operndichte liegt. Wer dennoch der Meinung ist, daß drei Häuser zu viel seien, könnte sich ja auch an seine Sonntagsreden über den besonderen Stellenwert der Kultur für Berlin erinnern und zum Schluß kommen, drei Häuser seinen eine Gabe, die es zu bewahren gilt, und ein Pfund, mit dem Berlin wuchern muß. Beispielrechnung: BerlinRuhrgebietStuttgart Anzahl Häuser351 Vorstellungen pro Jahr5951.102365 (angenommene Höchstzahl) Einwohner3.382.1695.400.000600.000 Einwohner pro Vorstellung5.6844.9001.644 Ganz und gar indiskutabel und ein Spiel mit Ressentiments ist der vom SPD-Vorsitzenden Strieder angestellte Vergleich mit Kürzungen „im Jugendbereich, in der Sozialhilfe und im sozialen Wohnungsbau“ (Welt, 10.11.2002). Die unterschwellige Suggerierung, nur wenn die befrackten und perlenkettenbehängten „Reichen“ auch etwas von ihrem Amüsement opferten, könnte man anderweitige soziale Reformen gerecht durchführen, ist schäbig. Wenn sich Herr Strieder das Opernpublikum denn einmal anschaute, würde er feststellen, wie wenig seine kalkuliert klassenkämpferische Vorstellung zutrifft.“

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