Telefonüberwachung
Die Telefonüberwachung kann ein taugliches Mittel für Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten sein. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Abhören von Telefonaten ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte darstellt und davon vor allem auch Nichtverdächtige als Betroffene erfasst werden. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht Beschränkungen formuliert, wenn es darum geht, Telefongespräche heimlich abzuhören. Der stetige Zuwachs der abgehörten Telefonate auf nunmehr jährlich über eine Million zeigt, dass die Telefonüberwachung nahezu eine Standardmaßnahme der Ermittlungsbehörde geworden ist. Die FDP-Fraktion sieht die ausufernde Überwachung von Telefonanschlüssen sehr kritisch. Der Antrag der FDP-Fraktion (Drs. 16/0534), die jährliche Berichtspflicht des Senats bezüglich der Telefonüberwachung dahingehend auszuweiten, dass in den Akten zu dokumentieren ist, ob die Telefonüberwachung verwertbare Ergebnisse im Strafverfahren gebracht hat, wurde von der rot-roten Koalition abgelehnt.





