Justizvollzug
Vornehmliche Aufgabe des Strafvollzuges ist es, den Täter zu resozialisieren und damit die Gesellschaft zu schützen. Eine erfolgreiche Resozialisierung setzt voraus, dass der Strafvollzug kein Wegsperren ist, sondern die Gefangenen die notwendige Betreuung und Förderung erhalten. Dies schließt die Möglichkeit der Erlangung eines Schulabschlusses oder des Erlernens eines Berufes mit ein. Vollzugspläne müssen pünktlich erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden. Über- und Doppelbelegungen sind abzubauen. Dazu soll den Gefangenen ermöglicht werden, zur Vermeidung der Doppelbelegung seine Strafe im Wege der Vollzugsgemeinschaft freiwillig in anderen Bundesländern absitzen zu können (Drs. 16/0629). Bei Gefangenen, die nach der Haftentlassung in ihr Heimatland abgeschoben werden sollen, muss verstärkt die Strafverbüßung im Heimatland in Betracht gezogen werden (Drs. 16/0827).
Die Bemühungen der Vollzugsanstalten, die Gefangenen auf ein drogenfreies Leben vorzubereiten, müssen verstärkt werden. Dazu muss zunächst der Zugang zu den Drogen in den Anstalten erschwert werden. Die FDP-Fraktion hat beantragt, zur Überwachung des Zugangs zu Justizvollzugsanstalten verstärkt auch auf den Einsatz von Drogenspürhunden zurückzugreifen (Drs.16/2218).





