Berlin kann nicht warten.
 

Jugendkriminalität

Die Zunahme der Bereitschaft zur Gewalt gegenüber Sachen, aber gerade auch gegenüber Personen - insbesondere bei Jugendlichen und Kindern - zeigt deutlich, dass die bisherigen Formen der Prävention nicht ausreichen. Kriminellen Jugendlichen und Kindern müssen frühzeitig die Grenzen aufgezeigt werden. Hierzu ist es notwendig, dass zwischen Tat und Sanktion nur ein kurzer Zeitraum liegt. Die FDP-Fraktion fordert mit ihrem Antrag zur Einführung einer sog. „Gelben Karte" (Drs.16/0298), dass bei Jugendlichen künftig innerhalb von maximal 30 Tagen durch einen gemeinsamen Termin mit allen Institutionen (Richter, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Eltern) über entsprechende Sanktionen entschieden wird. Es ist zudem wichtig, dass die einzelnen Institutionen besser vernetzt werden und Kenntnis darüber erlangen, ob in den anderen Zuständigkeitsbereichen Informationen über einzelne Kinder und Jugendliche vorliegen. Einen entsprechenden FDP-Antrag für eine Index-Datei (Drs. 16/1974) hat die rot-rote Koalition ebenso abgelehnt wie den Vorschlag eines Statistikgesetzes (Drs. 16/1975), mit welchem statistisch erfasst werden sollte, ob, in welchem Umfang und mit welchen Erfolg Jugendämter familiengerichtliche Maßnahmen beantragt oder angeregt haben und wie oft Familiengericht überhaupt Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung ergriffen haben.

Neben der Prävention muss aber auch der Repression den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Der Spielraum der Jugendrichter muss für den Bereich von extensiven Straftaten von Jugendlichen ausgeweitet werden. Neben der konsequenteren Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden, die keinen Entwicklungsrückstand haben, ist zu prüfen, ob der maximale Strafrahmen bei Jugendlichen von 10 auf 15 Jahre auszudehnen ist.