Schornsteinfeger
Die Bundesregierung hat am 12. März 2008 ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vorgelegt, der am 27. Juni 2008 vom Bundestag und am 15. September 2008 auch vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Das verabschiedete Gesetz sieht aus Sicht der FDP-Fraktion aber weder tatsächliche Wettbewerbsstrukturen vor, noch wird es zu den dringend benötigten unbürokratischen, transparenten und kostengünstigeren Dienstleistungen im Bereich des Schornsteinfeger und -kehrwesens führen.
Deswegen fordert die FDP-Fraktion eine Änderung des Gesetzes mit dem Ziel einer weiteren Senkung der Kosten und der bürokratischen Belastung für Bürger und Schornsteinfeger durch das Ausschließen von Doppelarbeit und -zuständigkeiten. Gleichzeitig plädieren wir für mehr Eigenverantwortung der Bürger bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheits- und Umweltstandards.
Im Rahmen einer Überprüfung der Berliner Gebührenordnung für Schornsteinfegerleistungen sind die im bundesweiten Vergleich zu hohen Kosten zu senken und transparente Gebührenverzeichnisse für die Bürger einzuführen. Die FDP-Fraktion hat zu diesem Thema den Senat mit eine entsprechender Initiative zum zeitnahen Handeln aufgefordert. (siehe Antrag Drs. 16/2045)





