Versammlungsrecht
Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine elementare Grundlage unserer Demokratie. Aus Angst vor Demonstrationen Links- wie Rechtsextremer in Berlin wurde das Versammlungsrecht 2005eingeschränkt. Die FDP-Fraktion hat dieses Gesetz abgelehnt, weil Demonstrationen, die z. B. das Gedenken an die Opfer totalitärer Regime beschmutzen könnten, schon nach geltendem Recht eingeschränkt werden konnten. Ein Grundrecht für Millionen Menschen einzuschränken, um Aufmärsche weniger Rechtsextremisten zu verhindern, ist ein Ausdruck von Schwäche und Unsicherheit. Antidemokratische Meinungen in den Köpfen lassen sich nicht verbieten, ihnen muss gesellschaftlich entgegnet werden. Die FDP-Fraktion fordert den Senat auf, die Versammlungsfreiheit in Berlin nicht weiter mit Gesetzen, ungeeigneten Auflagen und unnötigen Routenänderungen einzuschränken.





