Berlin kann nicht warten.
 

Direkte Demokratie

Die FDP-Fraktion hat erheblich dazu beigetragen, dass nach der Verfassungsänderung im Jahr 2006 auch das Abstimmungsgesetz für Volksbegehren und Volksentscheide zu Gunsten der direkten Demokratie verändert wurde. Durch einen gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien unter Federführung der FDP-Fraktion musste die Koalition weitergehende Zugeständnisse machen, so dass nunmehr auch bei einem Volksbegehren eine freie Sammlung auf Unterschriftenlisten möglich ist.

Die FDP-Fraktion setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass der Wille des Gesetzgebers, dass Volksentscheide wenn möglich mit Wahlen zusammengelegt werden, im Abstimmungsgesetz noch deutlicher klargestellt wird, um keine unnötigen Kosten für den Haushalt entstehen zu lassen (Drs.: 16/2457).