Erhalt der Biologischen Vielfalt (Biodiversität) in Berlin
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, die Bestandsaufnahme der biologischen Vielfalt in Berlin zu forcieren.
Der Senat wird zudem aufgefordert, klare konkrete Zielsetzungen zur Biodiversitäts - Politik für Berlin vorzulegen. Leitlinie soll dabei vor allem die Erhaltung und Stabilisierung von zusammenhängenden Lebensräumen und der jeweils dort angesiedelten Artengemeinschaften sein.
Neben der Bewahrung von Lebensräumen muss vor allem auf die Nachhaltigkeit der Naturnutzung gesetzt werden. Eigentumsrechte des Landes Berlin sollen auch zur Förderung des Naturschutzes genutzt werden. Das Verursacherprinzip muss für die Wiederherstellung nach zerstörenden Eingriffen maßgeblich sein.
Bei der Abwägung von Entscheidungen sind Zielsetzungen der Biodiversität mit anderen Zielen (Umweltschutz, soziale Sicherung, Gesundheit etc.) so abzuwägen, dass im Zweifel das Wohl der Menschen im Vordergrund steht. Bemühungen zur Erhaltung der Biodiversität müssen die Menschen einbinden, um erfolgreich zu sein. Leitlinie einer ökologisch wirksamen und rationalen Biodiversitätspolitik sollen nicht Nutzungsverbote sondern die Indienstnahme von Naturnutzungen für den Naturschutz sein. Das gemeinsame kreative Potenzial von Naturschützern und Naturnutzern ist zum Erhalt der Biodiversität zu aktivieren, um wirksame und effiziente Lösungen zu finden.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, zur Erhaltung und Erhöhung der Artenvielfalt im Land Berlin in Abstimmung mit dem Land Brandenburg ein interdisziplinäres Konzept zu erarbeiten, das insbesondere folgende Bereiche und Maßnahmen beinhaltet:
Vorausschauende und nachhaltige Stadtentwicklungsplanung
Vermeidung der Zerschneidung von Biotopen und Landschaftsräumen sowie Umsetzung entsprechender Freiraumkonzepte zur Vernetzung von Freiräumen und Biotopen
Prioritätssetzung zugunsten der Innenverdichtung und Brach¬flächennutzung vor der Neuinanspruchnahme von Flächen
Landschaftsschutz
Verbindliche Vorgabe von Landschaftsplänen bei großen bzw. stadtraumprägenden Projekten
Festlegung von Mindeststandards in Hinblick auf die ökologische Wertigkeit bei der Verwendung von Eingriffs-/ Ausgleichsmitteln
Sicherung der speziellen Biotope mit ihrer besonderen Artenvielfalt
Sicherung wichtiger Nahrungspflanzen und Lebensräume für in Berlin heimische, geschützte und besonders geschützte Tierarten, wie z.B. Schmetterlingsnahrungspflanzen
Nachhaltige Waldbewirtschaftung und Anpassung der Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels z.B. durch Anbau möglichst vielfältiger Mischbestände
Erhaltung und Vernetzung von ökologisch wertvollen extensiv genutzten regionalspezifischen Lebensräumen (Heiden, Hecken, Streuobstwiesen,...)
Gewässerschutz
Zügige und nachhaltige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Umsetzung der vierten Klärstufe bei allen Klärwerken und Reduzierung der Direkteinleitungen
Zügiger Ausbau eines Trennsystems sowie Schaffung entsprechender Retentions- und Rückhaltesysteme für Regenwasser
Sicherung einer nachhaltigen Fischerei
Zertifizierung der Binnenfischerei
Weitmögliche Freihaltung der HQ-100 Flächen
Vermeidung und Verringerung von Emissionen
„Altlastenmanagement" - naturschutzorientierter Umgang mit stark belasteten Flächen und Reduzierung neuer Schadstoffeinträge, möglichst umgehende Beseitigung Natur gefährdender Altlasten
Umsetzung eines Lichtkonzeptes, dass unnötige Lichtemissionen in Grünanlagen vermeidet
Umweltbildung
Ausbau der Umweltbildung mit dem Ziel des Heranführens an Natur, bewusster Umgang mit der Natur, Verständnis der Zusammenhänge in der Natur und breitere Akzeptanz von Schutzmaßnahmen
Dem Abgeordnetenhaus ist jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2010, über die Bestandsaufnahmen, die Zielsetzung sowie die bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen zu berichten.
Begründung:
Biologische Vielfalt ist Grundlage für eine langfristige stabile Erhaltung der Biosphäre und Lebensgrundlage für das menschliche Wohlergehen. So dienen die gewonnen Erkenntnisse über vielfältige und alte Arten nicht nur zur Entwicklung neuer Medikamente sondern auch zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft oder zur Entwicklung technischer Materialien und Funktionsweisen im Rahmen der Bionik.
Daher muss es Ziel jeglicher Umweltpolitik sein, eine Biodiversitätsstrategie zu entwickeln und umzusetzen, die den Erhalt vielfältiger, genetischer Informationen ermöglicht. Der Schutz der biologischen Vielfalt kann jedoch nicht nur durch den Erhalt in Saatgut-Genbanken oder in Botanischen Gärten für Pflanzenarten, die nur noch selten vorkommen, sondern muss auch in ihrer natürlichen Umgebung ermöglicht werden.
Für einen wirksamen Schutz der biologischen Vielfalt muss dieser eine Querschnittsaufgabe sein, die in allen Politikfeldern Berücksichtigung findet. So soll der Naturschutz mit den Menschen gestaltet werden. Naturnutzer - dazu gehören auch Landwirte, Jäger, Fischer, Wanderer, Segler und Sportler - sollen Partner und nicht Gegner im Naturschutz sein. Dieser soll viel mehr als bisher mit den Eigentümern und Nutzern entwickelt werden, denn sie haben ein ureigenes Interesse an einer nachhaltigen Nutzung. Hier soll verstärkt auf freiwillige Maßnahmen und den Vertragsnaturschutz, erst nachrangig auf hoheitliche Schutzgebietsverordnungen und Verbote gesetzt werden.





