Berlin kann nicht warten.
 
 
12. Mai 2010

Mehr Eigenverantwortung für Schulen - Personalentscheidungen auf die Schulen übertragen!

Eingebracht von: Björn M. Jotzo, Mieke Senftleben

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:


Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, dem Abgeordnetenhaus einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes und des Schulgesetzes vorzulegen. Gegenstand der Gesetzesänderungen soll sein, dass einzelne Personalentscheidungen an Schulen ohne Mitbestimmung und Mitwirkung der Personalvertretungen durch die Schulen selbst getroffen werden kön-nen. Folgende Maßnahmen sollen an den Schulen durch ein Leitungsgremium eigenverantwortlich entschieden werden:

- Einstellungen von angestellten Lehrkräften,
- Einstellungen von sonstigen angestellten Beschäftigten,
- Vereinbarungen mit freien Mitarbeitern,
- Verlängerung und Entfristung von Verträgen,
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
- Kündigung von angestellten Lehrkräften,
- Kündigung von sonstigen angestellten Beschäftigten,
- Ausschreibung freier Stellen,
- Kooperationen mit Vereinen und Organisationen.

Durch die Übertragung der Personalentscheidungen soll den einzelnen Schulen die Möglichkeit einer stärkeren Profilbildung und Schwerpunktsetzung, insbe-sondere bei Ganztagsschulen ermöglicht werden.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bis zum 31.12.2010 dem Abgeordneten-haus vorzulegen.

Begründung:
Die FDP-Fraktion setzt sich für eine Eigenverantwortung von Schulen ein, die grundsätzlich Wahlfreiheit, Gestaltungsfreiheit, Finanzierungsfreiheit und Per-sonalfreiheit umfassen soll.
Neben der Möglichkeit über ein zugewiesenes Budget frei verfügen zu können, ist es notwendig, dass den Schulen künftig bei der Personalpolitik weitergehende Rechte eingeräumt werden. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass eine zentrale Steuerung und Zuweisung von Lehrkräften an die einzelnen Schulen mit er-heblichen Problemen verbunden ist und zu unzureichenden Ergebnissen führt. Die Schaffung der Sonderregelungen für Schulen im § 99d PersVG und die damit verbundenen Möglichkeit, dass Schulen nunmehr befristete Arbeitsverträ-ge ohne bzw. mit einer eingeschränkten Beteiligung der Personalvertretungen abschließen können, war dringend geboten, darf jedoch nur ein erster Schritt sein. Es hat sich gezeigt, dass sich die Schulen ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind und die Personalentscheidungen verantwortlich getroffen wurden und nicht zu beanstanden sind.
Die FDP-Fraktion fordert nunmehr die Eigenverantwortlichkeit der Schulen im Bereich der Personalverantwortung weiter zu stärken und die Regelungen des § 99d auf andere Personalentscheidungen auszudehnen.
Der Ausbau des Angebots von Ganztagsschulen gibt den einzelnen Schulen die Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen und eine Profilbildung voranzutrei-ben. Insbesondere bezüglich des zusätzlichen Angebotes sollen die Schulen die Möglichkeiten erhalten, frei zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Koope-rationen geschlossen oder der zusätzliche Bedarf an Angeboten durch zusätzli-ches Personal abgedeckt werden soll. Hierbei muss den Schulen die Möglichkeit eingeräumt werden, frei zu entscheiden, ob das zusätzliche Personal nur für einzelne Projekte notwendig, eine Anstellung oder freie Mitarbeit geboten oder eine Kooperation mit Vereinen etc. sinnvoll ist. Die Möglichkeit der Schulen freie Mitarbeiter zu beschäftigen ist auf die Zusatzangebote von Schulen zu beschränken.
Viele Lehrkräfte verlassen schon vor dem Erreichen der Altersgrenze aus ge-sundheitlichen Gründen die Schule. In einzelnen Fächern besteht bereits jetzt ein Fachlehrermangel, so dass den Schulen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, darüber zu entscheiden, ob Lehrer auch über ihre Altersgrenze hinaus beschäf-tigt werden. Der FDP-Fraktion ist hierbei bewusst, dass ohnehin nur sehr wenige Lehrer von dieser bereits jetzt bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen wer-den bzw. nur wenige angestellte Lehrkräfte in den nächsten Jahren die Alters-grenze erreichen werden. Auch hier fordert die FDP-Fraktion lediglich die Ent-scheidungshoheit über eine solche Personalentscheidung bei angestellten Lehr-kräften auf die Schulen zu übertragen. Für den noch überwiegenden Anteil der Lehrkräfte, die verbeamtet sind, ändert sich nichts.

Sorgen, dass Personalentscheidungen ohne die Einbeziehung von Personalver-tretungen willkürlich oder rechtsmissbräuchlich sein könnten, sind unbegründet. Zum Einen lässt sich ein solcher Trend bei den bereits jetzt auf die Schulen übertragenden befristeten Arbeitsverträgen nicht erkennen und zum Anderen sind die Schulen auch weiterhin verpflichtet ihre Personalentscheidungen im Rahmen der bestehenden Gesetze zu treffen.
Die Personalentscheidungen der Schulen sollen nicht allein dem Schulleiter obliegen, so dass die Einbeziehung eines Leitungsgremiums geboten ist.