Berlin kann nicht warten.
 
 
12. Mai 2010

Bildungsqualität verbessern: Sprachförderung und jahrgangsübergreifendes Lernen evaluieren!

Eingebracht von: Mieke Senftleben

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:


Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Interesse von Bildungsquali-tätsverbesserung die pädagogischen Konzepte der Sprachförderung (DaZ) und des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) zu evaluieren. Den Schulen wird bis zum Vorliegen von Evaluationsergebnissen freigestellt, jahrgangsübergreifenden Lernen zu praktizieren. Bei der Evaluation sollen folgende Punkte besonders berücksichtigt werden:

- Bei der Ergebnisevaluation von jahrgangsübergreifenden Lernen wer-den Klassen mit vergleichbarer Schülerzusammensetzung mit und oh-ne jahrgangsübergreifenden Lernen untersucht.
- Bei der Prozessevaluation von jahrgangsübergreifenden Lernen und den Sprachförderkonzepten wird insbesondere erhoben, unter welchen Bedingungen welche pädagogischen Konzepte zu den besten Ergebnis-sen führen.
- Durch beratende Elemente und kurzfristiges Feedback bei der Prozess-evaluation wird der konkrete pädagogische Nutzen von begleitender Bildungsforschung für Pädagogen und Schüler erhöht.

Über die eingeleiteten Maßnahmen und erste Ergebnisse ist dem Abgeordneten-haus bis zum 31.12.2010 zu berichten.

 

Begründung:

Wenn sich ein Bildungssenator angesichts katastrophaler Ergebnisse einer von ihm verpflichtend eingeführten Reform wie der des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) ratlos darauf zurückzieht, dass „es nach wissen-
schaftlichen Untersuchungen theoretisch funktionieren müsste" (Bildungsaus-schuss, 18.3.10), wird er seiner Verantwortung und Funktion als oberster Quali-tätssicherer für die Berliner Schulen nicht gerecht: Jeder 6. Schüler „verweilt" ein Jahr länger in der 2. Klasse, während kaum Hochbegabte identifiziert werden, die eine Klasse überspringen. Angesichts dieser Ergebnisse und dem Zwang zur Einführung an allen Schulen darf es nicht sein, dass der Senat nach fast 20 Jahren Erfahrungen mit jahrgangsübergreifenden Lernen (seit 1992, Drs. 16/13230) nicht über belastbare und verwendbare Evaluationsergebnisse ver-fügt, die für Lehrer und Schulen hilfreich aufzeigt, wie jahrgangsübergreifenden Lernen unter welchen Bedingungen für die Schüler gewinnbringend praktiziert werden kann. Hier steht der Senat in eindeutiger Bringschuld.
Auch bei der Sprachförderung, die - angesichts der eindeutigen Zusammenhän-ge von Sprachfertigkeiten und Bildungserfolg - „Chefsache" sein müsste, fehlen für die Praxis eindeutig identifizierte Best-Practice-Modelle. Stattdessen wollten über 1.000 Grundschullehrer aufgrund mangelnder Sprachfertigkeiten ihrer Schüler die Teilnahme an VERA verweigern, was als Armutszeugnis gewertet werden muss.
Angesichts von knapp 50% aller Berliner Schüler mit den Kriterien „nichtdeut-scher Herkunft" und/oder „Lernmittelzuzahlungsbefreiung" muss beispielsweise die Frage aufgeworfen werden, warum erst ab dem Schwellenwert von 40% innerhalb einer Klasse Sprachförderung überhaupt greift.
Auch der Sachverhalt, dass Sprachförderstunden nicht überall verlässlich für Sprachförderung genutzt werden, macht die Notwendigkeit einer Prozessevalua-tion in diesem Bereich deutlich, um die zentrale Wichtigkeit der Sprachförderung für den Bildungserfolg zu betonen und die besten pädagogischen Konzepte zu identifizieren.