Berlin kann nicht warten.
 
PM-Nummer: 041
02. März 2010

Bundesverfassungsgericht bestätigt Position der FDP-Fraktion: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

Schallende Ohrfeige auch für Rot-Rot in Berlin

Björn Matthias Jotzo, datenschutzpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Es freut mich, dass das Bundesverfassungsgericht auf die auch von mir unterstützte Verfassungsbeschwerde hin die Position der FDP-Fraktion bestätigt und die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat aufgezeigt, dass Datenschutz und Bürgerrechte bei der Gesetzgebung stärker berücksichtigt werden müssen. Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass nunmehr im Bund nicht mehr eine rot-grüne oder eine große Koalition beliebig Bürgerrechte mit Füßen tritt, sondern die FDP als Korrektiv aufgerufen ist, jeden Koalitionspartner weiter in die Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung zu weisen.

Noch im November 2007 hat die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus versucht, die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung durch eine Berliner Bundesratsinitiative vollständig zu stoppen. Die Koalition aus SPD und Linksfraktion haben sich diesem Ansinnen jedoch nicht angeschlossen. Nachdem SPD und Linksfraktion den Versuch der FDP-Fraktion, die Regelungen rechtzeitig und vollumfänglich im Bundesrat zu verhindern, auf unseren Antrag hin nicht unterstützt haben, ist das heutige Urteil auch eine schallende Ohrfeige für Rot-Rot in Berlin."

 

Björn M. Jotzo | Charlottenburg/Wilmersdorf

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