Berlin kann nicht warten.
 
PM-Nummer: 031
18. Februar 2010

Erklärungsversuche der Justizsenatorin nicht stichhaltig

Restlose Aufklärung statt Ausflüchten!

Dr. Sebastian Kluckert, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, zu den Erklärungsversuchen der Justizsenatorin im U-Haftvermeidungsskandal:

„Justizsenatorin von der Aue behauptet, sie hätte aus Gründen des Opferschutzes niemanden außerhalb ihrer Verwaltung über die Vorgänge in der Einrichtung des EJF zur Untersuchungshaftvermeidung informieren können. Diese Argumentation ist aus zweierlei Gründen nicht stichhaltig:

1. Selbstverständlich hätte die Senatorin die Öffentlichkeit über die Übergriffe in anonymisierter Form informieren können und aus Sicht der FDP-Fraktion auch müssen
2. In jedem Fall hätte sie den Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses informieren müssen. Schließlich wird in fast jeder Sitzung des Rechtsausschusses auch über Suizide und Suizidversuche in den Haftanstalten berichtet. Ferner hat der Opferschutz den Rechtsausschuss bisher auch nicht daran gehindert, sich in zwei Sitzungen mit dem Vorfall „Uwe K." zu befassen. Denn wenn selbst das Parlament keine Kenntnis von den Zuständen in den Einrichtungen der U-Haftvermeidung und der Justizvollzugsanstalten erlangt, existiert keinerlei Kontrolle der Justizverwaltung. Dass Frau von der Aue den Rechtsausschuss nicht informiert hat, ist zumindest ein unentschuldbares Versäumnis, möglicherweise sogar ein bewusster Vertuschungsversuch.

Nicht weniger schwer wiegt allerdings, dass die Justizverwaltung selbst nach diesem inakzeptablen Vorfall offensichtlich nichts unternommen hat, um die Missstände abzustellen, die solche Misshandlungen erst möglich gemacht haben. Bei meinem Besuch waren nach wie vor eklatante Sicherheitsdefizite erkennbar. Gerade eine Senatorin, die jetzt mit Opferschutz argumentiert, hätte alles Erdenkliche unternehmen müssen, um künftig die Sicherheit der Jugendlichen in U-Haftvermeidung bestmöglich zu gewährleisten.

Auch die Rechtfertigungsversuche der Senatorin zum mit dem Träger EJF abgeschlossenen Vertrag laufen ins Leere. Natürlich ist das Land Berlin verpflichtet, ausreichend Plätze in Einrichtungen zur U-Haftvermeidung vorzuhalten. Aber das Land Berlin ist dabei auch verpflichtet, die wirtschaftlichste Lösung zu wählen. Das ist bei dem von der Justizverwaltung geschlossenen Vertrag mit dem EJF nicht der Fall. So liegen mir Hinweise vor, dass in anderen Bundesländern deutlich niedrigere Tagessätze mit den jeweiligen Trägern vereinbart wurden, ohne dass die dortigen Bundesländer eine Garantiebelegung vereinbart hätten. Wenn das Land den Trägern schon eine Mindestbelegung garantiert und in der Folge regelmäßig für nicht genutzte Plätze bezahlt, hätten wenigstens deutlich günstigere Tagessätze vereinbart werden müssen als andernorts.

Ich fordere die Justizsenatorin auf, sich hierzu gegenüber Parlament und Öffentlichkeit umgehend zu erklären. Mit weiteren Ausflüchten werde ich mich nicht begnügen."

 

Dr. Sebastian Kluckert | Neukölln

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