
Misshandlungen und versuchte Vergewaltigung in Berliner U-Haftvermeidungseinrichtung: Was wusste die Justizsenatorin?
Dr. Sebastian Kluckert, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt:
„In einer vom Land Berlin genutzten Einrichtung zur Vermeidung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Straftätern sind schwere Misshandlungen einschließlich versuchter Vergewaltigung vorgefallen. Das hat die rbb-Sendung „Klartext" gestern aufgedeckt. Der Träger der Einrichtung (EJF) hat erklärt, er habe seinerzeit den Senat darüber informiert.
Daher stellt sich die dringende Frage, ob die Senatsverwaltung für Justiz und insbesondere die Justizsenatorin persönlich Kenntnis von diesen Vorfällen gehabt haben und die Vorfälle gegenüber dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses und der Öffentlichkeit zu vertuschen suchten.
Wäre dies zu bejahen, würden sich die stetigen Beteuerungen der Justizsenatorin, wie wichtig ihr der Schutz von Untergebrachten vor Übergriffen sei, als wertlose Lippenbekenntnisse erweisen. Wenn schwere Misshandlungen mit Berliner Jugendlichen erfolgen, ist es die Pflicht der Senatorin, den Rechtsausschuss - zumindest die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen - zu unterrichten.
Außerdem hätte sie in diesem Fall umgehend alle infrage kommenden Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schutz der untergebrachten Jugendlichen fortan zu gewährleisten. Augenscheinlich ist die Senatorin jedoch trotz dieser alarmierenden Vorkommnisse untätig geblieben.
Ergänzend stellt sich dann auch die Frage, welche weiteren Misshandlungen sind der Justizsenatorin bekannt, die sie dem Rechtsausschuss und der Öffentlichkeit bisher verschweigt. Sollte dagegen die Senatsverwaltung für Justiz bisher nicht über die Vorfälle informiert oder gar vom Träger EJF ebenso dreist hinters Licht geführt worden sein, wie ich bei meinem Besuch in Röttersdorf, muss die Senatorin die Zusammenarbeit mit diesem Träger zum Schutz der dort untergebrachten Jugendlichen unverzüglich überprüfen.
Für völlig inakzeptabel halte ich darüber hinaus die gemeinsame Unterbringung von jugendlichen Gewalttätern aus Berlin mit Kindern und Jugendlichen, die nach dem Kinder- und Jugendhilferecht von den Jugendämtern in den Einrichtungen des EJF eingewiesen worden sind. Letztere sind nach meinem Eindruck den mutmaßlichen Straftätern weitgehend schutzlos ausgeliefert.
Der Berliner Steuerzahler bezahlt entgegen der Behauptung des EJF auf Grundlage eines höchst fragwürdigen Vertrages für die Unterbringung jugendlicher Straftäter im Rahmen der Untersuchungshaftvermeidung jährlich rund 1,9 Millionen Euro an den Träger EJF.
Die FDP-Fraktion hat zu diesem Komplex einen Besprechungspunkt für die nächste Sitzung des Rechtsausschusses am 3. März 2010 angemeldet."
Den entsprechenden Haushaltstitel, in dem die Kosten für die Untersuchungshaftvermeidung iHv rund 1,9 Millionen Euro jährlich ausgewiesen sind, finden Sie im Haushaltsplan auf Seite 21, Titel 63302:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/haushalt/2010_2011_band05_epl_06.pdf?start&ts=1265802688&file=2010_2011_band05_epl_06.pdf
Einen Berichtsauftrag der FDP-Fraktion dazu finden Sie hier:
http://www.fdp-fraktion-berlin.de/uploads/files/b13f8e3039134f08cda36680ae2e188ceb207719.pdf
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