
Bürger sollen über Plakatmotive abstimmen
Christoph Meyer, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklärt:
„Großflächenwerbung ist ein gut etabliertes Geschäftsmodell in Berlin, das sowohl privaten Bauherren wie auch der öffentlichen Hand und damit dem Steuerzahler wichtige Einnahmemöglichkeiten bei Bauvorhaben eröffnet.
Im Rahmen der Bauordnung möchte der rot-rote Senat künftig Schönheit definieren. So will er künftig „verunstaltende", "unästhetische" Großflächenwerbung aus dem Stadtbild verbannen. Dabei gelten freilich keine objektiven Kriterien, die für ein Minimum an Planungssicherheit nötig wären, sondern ausschließlich der im Senat vorherrschende persönliche Geschmack. Der Senat schwingt sich zur Schönheitspolizei auf.
Gleichzeitig kündigt er im Rahmen der Sanierung der Siegessäule an, diese wertvolle Werbefläche für seine fragwürdige be-Berlin-Kampagne zu belegen. So sollen während der Bauarbeiten Planen am Baugerüst und am Bauzaun für die Hauptstadtkampagne werben.
Dabei ist völlig intransparent, in welcher Höhe den Steuerzahlern Einnahmen dadurch entgehen, dass die Werbefläche nicht für eine private Belegung angeboten wurde, sondern der Senat sie an sich selbst vergeben hat. Hier verlangt die FDP-Fraktion Aufklärung und transparente Information durch den Senat.
Gerade, wenn der Senat vorgibt, alle Berliner einbeziehen zu wollen, muss er bei solchen Projekten schnellstmöglich zu einem anderen Verfahren finden. Die willkürliche Auslese nach persönlichen Geschmäckern und gar die freihändige Vergabe von Werbeflächen an sich selbst, sind inakzeptabel.
Deshalb fordert die FDP-Fraktion echte Bürgerbeteiligung bei der Vergabe von Werbeflächen bei großen Bauvorhaben, die das Stadtbild prägen. Dazu muss der Senat die infrage stehenden Plakatmotive sowie die dadurch möglichen Einnahmen für das Land Berlin im Internet zu Abstimmung stellen. Technisch ist es überhaupt kein Problem, nur Berliner zur Abstimmung zuzulassen sowie Mehrfachabstimmungen und Klickbetrug auszuschließen. Bleibt die Abstimmungsbeteiligung unter einem bestimmten Quorum, z.B. 1.000 Bürger, gilt das Plakat als genehmigt. Denn dann empfindet es offensichtlich keine relevante Zahl von Bürgern als störend."
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